Achtung: Xing-Impressum laut LG Stuttgart nicht rechtskonform
Wie ich eben durch einen Blogeintrag der Anwaltskanzlei Weiß & Partner erfahren habe, ist die Möglichkeit, seinem Xing-Profil ein Impressum hinzuzufügen (wie hier im Juni beschrieben), vom Landgericht Stuttgart als nicht rechtskonform eingestuft worden.
Das Urteil (Az.: 11 O 51/14) vom 27.06.2014 besagt, dass die von Xing gewählte Darstellung des Impressums nicht ausreichend ist, da der Link dorthin „nicht effektiv optisch wahrnehmbar und daher nicht leicht erkennbar“ im Sinne des§ 5 Abs. 1 TMG ist. Sprich: Der Link zum Impressum lässt sich nur durch Herunterscrollen erreichen und ist durch die geringe Schriftgröße nicht gut sichtbar. Man möchte gar nicht erahnen, was für Konsequenzen aus diesem Urteil noch für andere Seiten/Dienste entstehen könn(t)en, da sehr viele Webseiten-Betreiber den Link zu ihrem Impressum im sogenannten Footer einbinden und dieser damit auch nur durch Scrollen zu erreichen ist.
Xing muss sich nun wohl einen anderen Weg für die Einbindung eines Impressums in Profile seiner Nutzer überlegen. Bis dahin besteht wieder einmal erhöhte Abmahngefahr.
Achtung #Abmahnung! LG Stuttgart: #XING #Impressum nicht rechtskonform https://t.co/hoPC674yeF
— Weiß & Partner (@RatgeberRecht) July 24, 2014
via Anwaltskanzlei Weiß & Partner
Foto: Screenshot Xing (24.06.2014)
P.S.: Vielen Dank an Ulrich Schmidt für den Hinweis per Kommentar!
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