Urteil: Impressumspflicht für Xing-Profile
Das Landgericht Dortmund hat kürzlich entschieden, dass Xing-Profile von Gewerbetreibenden ein Impressum enthalten müssen.
Zuvor hatte ein Rechtsanwalt einen Kollegen aufgrund des fehlenden Impressums auf dem Business-Netzwerk abgemahnt. Das Gericht hatte daraufhin dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben (vom 6.2.2014, Az.:5 O 107/14).
Im schlimmsten Falle drohen bei Abmahnung Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro bzw. eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Auch Blogger (mit Einnahmen) oder Freelancer sollten vorsorglich ein Xing-Impressum hinterlegen.
How-To: Impressum im Xing-Profil eintragen
Um seinem Profil ein Impressum hinzuzufügen, ruft man die persönliche Seite bei Xing auf, scrollt ganz nach unten und findet dort – ganz klein – die Möglichkeit, ein Impressum einzutragen (siehe Screenshots):
Foto: toridawnrector (CC-BY-2.0)
Wer die Impressum Funktion bei XING nützt, scheint nicht vor Abmahnungen sicher (siehe Link: Bericht und Urteil). Wann hört dieser Wahnsinn auf, bzw. wann stellt XING einen „abmahnsicheren Weg“ für ein Impressum zur Verfügung?
https://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/lg-stuttgart-xing-impressum-nicht-rechtskonform.html
Vielen Dank für ihren Kommentar und den aktuellen Hinweis, Herr Schmidt! Ich habe das sofort hier unter Achtung: Xing-Impressum laut LG Stuttgart nicht rechtskonform verbloggt.