Kurzcheck zum Bewerberdatenschutz im Rahmen der DSGVO
Das Ausschreibungsportal JobTender24 hat einen Kurzcheck für Unternehmen entwickelt, mit dem deren Personalabteilungen ihre Prozesse in Hinsicht auf die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) prüfen können.
Die DSGVO wird am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Dann gelten strengere Vorgaben für den Bewerberdatenschutz:
Nach der neuen DSGVO müssen Unternehmen, die neue Kandidaten suchen, künftig beispielsweise Folgendes beachten: Sobald zehn oder mehr Mitarbeiter die persönlichen Daten der Bewerber verarbeiten, gehört es zur Pflicht, einen Datenschutz-Beauftragten zu stellen. Zudem gelten strengere Dokumentationspflichten sowie Vorgaben zur Löschung von Bewerberdaten.
Der sogenannte „Readyness Check“ kann hier angefordert werden.
Foto: JobTender24
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