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HR-Dienstleister dürfen Apply with LinkedIn-Button nutzen

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Apply with LinkedIn Button

HR-Dienstleister dürfen Apply with LinkedIn-Button nutzen

CategoriesSocial Media Recruiting / Social Media / Insights

Patrick Schumann

21. Juli 2014

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Mittlerweile ist Klarheit in die Nutzung des „Apply with LinkedIn„-Buttons gekommen, die vor ca. zwei Wochen für etwas Verwirrung bei HR-Agenturen, -Dienstleistern und Personalberatungen sorgte. 

Auslöser war der folgende Facebook-Post von Bill Boorman, u.a. Veranstalter der HR-Unkonferenz #TRU, der tief in den LinkedIn AGB’s einen Abschnitt fand, der es HR-Agenturen bzw. Personalberatungen (sogenannten „3rd parties“) verbietet, den „Apply with LinkedIn“-Button für Bewerbungen auf ihren eigenen Seiten zu nutzen:

 

Post by Bill Boorman.

 

LinkedIn hat daraufhin letzte Woche via Twitter verkündet, dass die Einbindung des „Apply with LinkedIn“-Buttons auch für HR-Dienstleister erlaubt ist und will eine offizielle Ankündigung dazu bis Ende Juli nachreichen.

 

@socialtalent Staffing agencies are approved&more info will be provided on Developers Forum before July 31st. Sorry for delay confirming! /K

— LinkedIn Help (@LinkedInHelp) 16. Juli 2014

 

Foto: Screenshot Job Ambition Jobs (21.07.2014)

Tags: LinkedIn

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