HR-Dienstleister dürfen Apply with LinkedIn-Button nutzen
Mittlerweile ist Klarheit in die Nutzung des „Apply with LinkedIn„-Buttons gekommen, die vor ca. zwei Wochen für etwas Verwirrung bei HR-Agenturen, -Dienstleistern und Personalberatungen sorgte.
Auslöser war der folgende Facebook-Post von Bill Boorman, u.a. Veranstalter der HR-Unkonferenz #TRU, der tief in den LinkedIn AGB’s einen Abschnitt fand, der es HR-Agenturen bzw. Personalberatungen (sogenannten „3rd parties“) verbietet, den „Apply with LinkedIn“-Button für Bewerbungen auf ihren eigenen Seiten zu nutzen:
LinkedIn hat daraufhin letzte Woche via Twitter verkündet, dass die Einbindung des „Apply with LinkedIn“-Buttons auch für HR-Dienstleister erlaubt ist und will eine offizielle Ankündigung dazu bis Ende Juli nachreichen.
@socialtalent Staffing agencies are approved&more info will be provided on Developers Forum before July 31st. Sorry for delay confirming! /K
— LinkedIn Help (@LinkedInHelp) 16. Juli 2014
Foto: Screenshot Job Ambition Jobs (21.07.2014)
Kommentar schreiben